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Was ist mit der Vererbung verbunden?

Wenn jemand stirbt, muss sein Vermögen (sowohl der Hausrat als auch möglicherweise das Haus) unter den Erben aufgeteilt werden. Wer Erben sind, ist gesetzlich festgelegt. Wie der Nachlass genau aufgeteilt wird, hängt auch davon ab, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat oder nicht. Der Notar kann Sie darüber im Detail informieren.

Bewertungsbericht

Wenn Sie den Nachlass gerecht unter den verschiedenen Erben aufteilen wollen, ist ein objektives Wertgutachten wichtig. Unsere Gutachter sind von der Federation of Valuers Brokers Auctioneers in Movable Property zertifiziert (TMVDiese Zertifizierung ist an strenge Bedingungen geknüpft, da das Hauptziel des Verbandes darin besteht, die berufliche Kompetenz seiner Mitglieder zu überwachen. Auf der Grundlage des Bewertungsberichts kann das Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden. Dieser Bericht kann auch für eventuelle (Erbschafts-)Steuererklärungen verwendet werden.

Versteigerung von Waren

Wenn die Erben keinen oder nur einen bestimmten Teil des Vermögens des Verstorbenen haben wollen, muss (dieser Teil des) Vermögen(s) verwertet werden. Es kann auch sein, dass sich die Erben nicht über die Aufteilung des Vermögens einigen. In beiden Fällen kann dann eine öffentliche Versteigerung durchgeführt werden. Nur bei einer öffentlichen Versteigerung kann der Verkehrswert des Vermögens ermittelt werden. Der Erlös wird dann unter den Erben aufgeteilt.

Haus besenrein

Das Notarhaus Vendu kann die leere (besenreine) Einlieferung einer Immobilie in einem Nachlass übernehmen. Die zu versteigernden Güter werden abgeholt und der Rest wird ordnungsgemäß entsorgt. Für Informationen und Tarife wenden Sie sich bitte an Jan den Otter, 06-53834259.